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Kontrolle von Elektroanlagen


Elektrohandwerk nimmt Stellung zum aktuellen BGH-Urteil

E-CHECK - für alle, die sicher sein wollen

Wer als Vermieter auf die vorsorgliche Prüfung elektrischer Anlagen

verzichtet, riskiert das Wohl seiner Mieter

Wenn der Föhn Funken sprüht und die Sicherung durchknallt, kann es

schon zu spät sein. Schwere Verletzungen oder gar Tod - Unfälle durch

elektrischen Stromschlag sind unvorhersehbar und können dramatische

Folgen haben. Wer erst handelt, wenn etwas passiert ist, gefährdet das

Wohl anderer.

 

Zu Irritationen hat deshalb das Urteil des Bundesgerichtshofs

(BGH) zu regelmäßigen Generalinspektionen der Elektroleitungen und

-geräte in Mietwohnungen geführt. Darin hat der BGH festgestellt: Der

Vermieter ist gesetzlich nicht verpflichtet, im Rahmen seiner Verkehrssicherungspflicht

die Elektroinstallation und –geräte regelmäßig einer

Generalinspektion zu unterziehen.

 

Keinen Zweifel hat der BGH allerdings daran gelassen, dass den

Vermieter die vertragliche Nebenpflicht trifft, die Mietsache in einem

verkehrssicheren Zustand zu erhalten. Diese Pflicht erstreckt sich grundsätzlich

auf alle Teile des Hauses.

 

Deshalb empfiehlt das Elektrohandwerk Hauseigentümern und Vermietern,

elektrische Anlagen und Geräte regelmäßig gemäß VDE

Bestimmungen überprüfen zu lassen – nichts anderes ist der E-CHECK.

Denn einzig diese Prüfung bietet allen Seiten Sicherheit – Mietern und

Vermietern gleichermaßen. Wird eine Prüfung allerdings erst dann als

erforderlich angesehen, wenn bereits Schäden aufgetreten sind, kann es

in vielen Fallen zu spät sein. Denn Defekte an der Elektrik können

schlimmste Folgen nach sich ziehen und Leib und Leben gefährden.

 

Insbesondere nach einem Mieterwechsel ist der Vermieter daher gut

beraten, den Zustand der Elektroinstallation in der Wohnung oder im

Haus mit einem E-CHECK überprüfen und protokollieren zu lassen.

 

So kann er im Schadensfall nachweisen, dass die Mietsache bei der

Übergabe in einem verkehrssicheren Zustand war. Denn wer als Vermieter

die für ihn kostenneutrale normengerechte Prüfung der elektrischen

Installation grundsätzlich verneint, bringt das Wohl seiner Mieter in

Gefahr.

 

Erst im vergangenen Jahr hatte der BGH festgestellt, dass die Kosten für

die regelmäßige Überprüfung der elektrischen Anlagen zu den umlegbaren

betrieblichen Nebenkosten eines Mietobjektes zählen. Das gilt

auch, wenn zur Durchführung keine Rechtspflicht besteht. Das Elektrohandwerk

empfiehlt deshalb allen Vermietern, die auf der sicheren Seite

sein wollen, weiterhin auf eine regelmäßige Prüfung elektrischer Anlagen

zu setzen.

 

Von der gestrigen BGH-Entscheidung unberührt bleibt die gesetzliche

Pflicht zur regelmäßigen Überprüfung der elektrischen Anlagen und

Geräte im gewerblichen Bereich. Unternehmer (gewerblich oder freiberuflich)

müssen generell auch weiterhin zum Schutze ihrer Arbeitnehmer

eine Gefährdungsanalyse der elektrischen Werkzeuge, Geräte,

Maschinen oder Anlagen vornehmen und Pläne zur Überprüfung erstellen

und natürlich Überprüfungen regelmäßig durchführen.