Elektrohandwerk nimmt Stellung zum aktuellen BGH-Urteil
E-CHECK - für alle, die sicher sein wollen
Wer als Vermieter auf die vorsorgliche Prüfung elektrischer Anlagen
verzichtet, riskiert das Wohl seiner Mieter
Wenn der Föhn Funken sprüht und die Sicherung durchknallt, kann es
schon zu spät sein. Schwere Verletzungen oder gar Tod - Unfälle durch
elektrischen Stromschlag sind unvorhersehbar und können dramatische
Folgen haben. Wer erst handelt, wenn etwas passiert ist, gefährdet das
Wohl anderer.
Zu Irritationen hat deshalb das Urteil des Bundesgerichtshofs
(BGH) zu regelmäßigen Generalinspektionen der Elektroleitungen und
-geräte in Mietwohnungen geführt. Darin hat der BGH festgestellt: Der
Vermieter ist gesetzlich nicht verpflichtet, im Rahmen seiner Verkehrssicherungspflicht
die Elektroinstallation und –geräte regelmäßig einer
Generalinspektion zu unterziehen.
Keinen Zweifel hat der BGH allerdings daran gelassen, dass den
Vermieter die vertragliche Nebenpflicht trifft, die Mietsache in einem
verkehrssicheren Zustand zu erhalten. Diese Pflicht erstreckt sich grundsätzlich
auf alle Teile des Hauses.
Deshalb empfiehlt das Elektrohandwerk Hauseigentümern und Vermietern,
elektrische Anlagen und Geräte regelmäßig gemäß VDE
Bestimmungen überprüfen zu lassen – nichts anderes ist der E-CHECK.
Denn einzig diese Prüfung bietet allen Seiten Sicherheit – Mietern und
Vermietern gleichermaßen. Wird eine Prüfung allerdings erst dann als
erforderlich angesehen, wenn bereits Schäden aufgetreten sind, kann es
in vielen Fallen zu spät sein. Denn Defekte an der Elektrik können
schlimmste Folgen nach sich ziehen und Leib und Leben gefährden.
Insbesondere nach einem Mieterwechsel ist der Vermieter daher gut
beraten, den Zustand der Elektroinstallation in der Wohnung oder im
Haus mit einem E-CHECK überprüfen und protokollieren zu lassen.
So kann er im Schadensfall nachweisen, dass die Mietsache bei der
Übergabe in einem verkehrssicheren Zustand war. Denn wer als Vermieter
die für ihn kostenneutrale normengerechte Prüfung der elektrischen
Installation grundsätzlich verneint, bringt das Wohl seiner Mieter in
Gefahr.
Erst im vergangenen Jahr hatte der BGH festgestellt, dass die Kosten für
die regelmäßige Überprüfung der elektrischen Anlagen zu den umlegbaren
betrieblichen Nebenkosten eines Mietobjektes zählen. Das gilt
auch, wenn zur Durchführung keine Rechtspflicht besteht. Das Elektrohandwerk
empfiehlt deshalb allen Vermietern, die auf der sicheren Seite
sein wollen, weiterhin auf eine regelmäßige Prüfung elektrischer Anlagen
zu setzen.
Von der gestrigen BGH-Entscheidung unberührt bleibt die gesetzliche
Pflicht zur regelmäßigen Überprüfung der elektrischen Anlagen und
Geräte im gewerblichen Bereich. Unternehmer (gewerblich oder freiberuflich)
müssen generell auch weiterhin zum Schutze ihrer Arbeitnehmer
eine Gefährdungsanalyse der elektrischen Werkzeuge, Geräte,
Maschinen oder Anlagen vornehmen und Pläne zur Überprüfung erstellen
und natürlich Überprüfungen regelmäßig durchführen.