Aktuelles vom NFE

Neues Verfahren: Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)

Die verpflichtende Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) ab 01. Januar 2023 bedeutet für Betriebe oft einen erhöhten Arbeitsaufwand.

Wir möchten Ihnen deshalb als Unterstützung weitere Informationen an die Hand geben.

Neben vielen nützlichen Links und einem Erklärfilm zur eAU, stellt die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) unter anderem auf ihrer Website zum Download auch einen Flyer zum Ablauf der eAU, einen Kurzleitfaden für Unternehmen und ein Musterschreiben zur Information an Beschäftigte zur Verfügung.

Weitere Informationen
Den Erklärfilm, den Flyer sowie weitere hilfreiche und weiterführende Hinweise finden Sie auf der Website der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA). Die Informationen zur eAU werden dort fortlaufend aktualisiert.