Abschaltung von sv.net: Elektronische Ausfüllhilfe leistet jetzt das SV-Meldeportal

Die elektronische Ausfüllhilfe zum Datenaustausch mit Sozialversicherungsträgern „sv.net“ wurde Ende Juni 2024 nach verlängerter Übergangszeit abgeschaltet. Seitdem steht dafür nur noch das SV-Meldeportal zur Verfügung.

Ein kurzes Video informiert auf der Internetseite des SV-Meldeportals über die Funktionen als Ausfüllhilfe zum elektronischen Austausch von Meldungen, Beitragsnachweisen, Bescheinigungen und Anträgen sowie dem Abruf der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) nach § 95a SGB IV. Zum Nachlesen dient wiederum die digitale Broschüre: Das SV-Meldeportal für Arbeitgeber.

Weiter online informieren
Die Nutzung der elektronischen Ausfüllhilfe ist freiwillig. Viele nützliche Links, FAQs und Hinweise zum SV-Meldeportal finden Sie außerdem auf den Internetseiten der BDA (Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände).