Ein kurzes Video informiert auf der Internetseite des SV-Meldeportals über die Funktionen als Ausfüllhilfe zum elektronischen Austausch von Meldungen, Beitragsnachweisen, Bescheinigungen und Anträgen sowie dem Abruf der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) nach § 95a SGB IV. Zum Nachlesen dient wiederum die digitale Broschüre: Das SV-Meldeportal für Arbeitgeber.
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Die Nutzung der elektronischen Ausfüllhilfe ist freiwillig. Viele nützliche Links, FAQs und Hinweise zum SV-Meldeportal finden Sie außerdem auf den Internetseiten der BDA (Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände).