E-Mobilität: Neue Förderung für Ladeinfrastruktur an Mehrparteienhäusern

Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) unterstützt mit einem neuen Förderprogramm den Aufbau von Ladeinfrastruktur an Mehrparteienhäusern. Gefördert werden die Anschaffung und Errichtung von privater Ladeinfrastruktur. Auch der Netzanschluss oder notwendige Baumaßnahmen sind förderfähig.

Das neue Förderprogramm nimmt die Elektrifizierung eines größeren Gebäudebestands in den Fokus. Eine Bedingung für den Erhalt der Förderung ist, dass mindestens 20 Prozent der vorhandenen Stellplätze eines Mehrparteienhauses vorverkabelt werden. Zudem müssen immer mindestens sechs Stellplätze in oder an einem Mehrparteienhaus elektrifiziert werden. Die Ladeleistung pro Ladepunkt darf maximal 22 kW betragen.

Insgesamt steht ein Fördervolumen von bis zu 500 Millionen Euro bereit. Anträge können ab sofort eingereicht werden. Betreut wird das Förderprogramm von der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur.

Eckpunkte der Förderung im Überblick
Das Förderprogramm ist unterteilt in drei zeitgleich laufende Förderaufrufe für unterschiedliche Antragsberechtigte:

  1. Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG).
  2. kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Privateigentümer von Wohneigentum zur Vermietung.
  3. Wohnungsbaugesellschaften und Immobilienunternehmen mit einem größeren Wohnungsbestand.

Die Anträge für die ersten beiden Empfängergruppen werden direkt nach Eingang bearbeitet. Wird der Antrag bewilligt, wird die Förderung in Form eines Festbetrags beschieden. Eine Antragstellung ist bis zum 10. November 2026 möglich.

Die Vergabe der Fördermittel für Gruppe 3 erfolgt auf Grundlage eines wettbewerblichen Verfahrens. Hier ist eine Antragstellung bis zum 15. Oktober 2026 möglich. Eine Bewilligung erfolgt nach Abschluss des wettbewerblichen Verfahrens.

Online weiter informieren:
Ausführliche Informationen und Hilfestellungen zur Förderung finden Sie online auf dem digitalen Antragsportal des Projektträgers.