Neue Beschlüsse zum Bürokratieabbau sollen Handwerk entlasten

Der Bundesrat hat in seiner Plenarsitzung am 26. April 2024 zwei Beschlüsse zum Bürokratieabbau gefasst. Zum einen haben sich die Länder zum Gesetzentwurf zum BEG IV positioniert.

Dabei sehen die Länder mit Blick auf die handwerksrelevanten Maßnahmen des BEG IV keine nennenswerten Änderungen vor. Dies gilt etwa für den Vorschlag der Bundesregierung zur Verkürzung der Aufbewahrungsfristen von zehn auf acht Jahre. Das Plenum des Bundesrats lehnt sowohl die Beschlussempfehlung des federführenden Finanzausschusses zur Beibehaltung der zehnjährigen Frist als auch die Empfehlung des mitberatenden Wirtschaftsausschusses ab, der sich für eine über den Vorschlag der Bundesregierung hinausgehende Verkürzung der Aufbewahrungsfristen auf sechs Jahre ausgesprochen hatte.

Des Weiteren wird die Fortschreibung der Schrift- bzw. elektronischen Form im Nachweisgesetz für Branchen, die im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz aufgeführt sind, unverändert gelassen und keine Streichung vorgesehen.

Zum anderen hat der Bundesrat eine Entschließung mit dem Titel „Bürokratie für den Mittelstand abbauen“ verabschiedet. Mit seiner Entschließung, die auf einen Initiativantrag des Landes Schleswig-Holstein beruht, setzt der Bundesrat einige wichtige Impulse zur Entlastung von Handwerksbetrieben. Dies gilt insbesondere für den Vorschlag, das Verfahren der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) zu erleichtern. Wie vom Handwerk vorgeschlagen empfiehlt der Bundesrat der Bundesregierung die Prüfung, dass Krankenkassen die eAU künftig automatisiert an die jeweiligen Arbeitgeber senden. Dadurch würde die in der Praxis umständliche Nachfrageverpflichtung für Arbeitgeber entfallen.

Darüber hinaus übernimmt der Bundesrat mit dem antragsbedingten Eintritt der umsatzsteuerlichen Organschaft weitere Vorschläge des Handwerks und knüpft mit der Forderung nach der Abschaffung der Papierformerfordernisse für handels- und steuerrechtliche Jahresabschlüsse an richtigen Ansätzen an.

Weitere Informationen
Die Entlastungsvorschläge des ZDH finden Sie hierzum Download.