Neufassung der PV-Vereinbarung: Zuständigkeiten und Qualifikationen klar geregelt

Zum 1. September 2026 wurde die Vereinbarung zur Installation von Photovoltaikanlagen erweitert und konkretisiert nun Zuständigkeiten, Qualifikationen und Arbeitsabläufe. Die gemeinsame Vereinbarung von Handwerksverbänden und Berufsgenossenschaften schafft seit 2024 einen verbindlichen Rahmen für die sichere gewerkeübergreifende Installation von PV-Anlagen.

Neu beteiligt sind nun die Gewerke Metallbau sowie Zimmerer und Holzbau. Der Zentralverband Sanitär, Heizung Klima (ZVSHK) bringt neben dem Klempnerhandwerk zusätzlich das Installateur- und Heizungsbauerhandwerk ein.

Sicherheit bei Installation von PV-Anlagen erhöhen
Inhaltlich legt die Neufassung unter anderem Anforderungen an das sichere Arbeiten auf Dächern, eine Musteranweisung für die Nutzung von Arbeits- und Schutzgerüsten sowie die Schulungsanforderungen an elektrotechnisch unterwiesene Personen (EuP) für PV-Anlagen fest. EuPs dürfen in der Vereinbarung beschriebene elektrotechnische Arbeiten – etwa den Anschluss der PV-Module – unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft übernehmen, wenn sie die Schulung absolviert haben.

Musternachunternehmerverträge regeln Zuständigkeiten
Auch die ergänzenden Musternachunternehmerverträge für die Zusammenarbeit mit Elektrofachbetrieben wurden überarbeitet. Dessen Elektrofachkraft übernimmt gegenüber der EuP für PV-Anlagen die erforderliche Fach- und Führungsverantwortung für Leitung und Aufsicht. Arbeiten auf der AC-Seite des Wechselrichters und an anderen elektrischen Bauteilen bleiben Elektrofachkräften vorbehalten. Arbeiten an der elektrischen Anlage dürfen grundsätzlich nur durch ein in das Installateurverzeichnis des Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen ausgeführt werden (§ 13 Abs. 2 NAV).

Die Vereinbarung schafft damit klare Schnittstellen zwischen den beteiligten Gewerken und unterstützt eine sichere und verlässlich organisierte Zusammenarbeit auf der Baustelle.