Das gilt vor allem für Betriebe, die Elektrogeräte oder andere Waren an Verbraucher verkaufen. Sie müssen ihre betrieblichen Abläufe bei Reklamationen und der Nacherfüllung überprüfen und an die neuen Informations-, Dokumentations- und Verjährungsregelungen anpassen. Auch Vertragsunterlagen, Allgemeine Geschäftsbedingungen sowie Produkt- und Kundeninformationen sollten auf möglichen Anpassungsbedarf geprüft werden.
Für E-Handwerksbetriebe als Reparaturdienstleister können sich zugleich neue Chancen ergeben. Hersteller können zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Reparaturpflichten qualifizierte Handwerksbetriebe einbinden. Eine allgemeine Verpflichtung von Reparaturbetrieben, jeden angefragten Reparaturauftrag anzunehmen, wird durch das Gesetz jedoch nicht begründet.
Online weiter informieren:
Nähere Informationen zu den neuen Vorschriften finden Sie in der Online-Veröffentlichung des Bundesgesetzblattes vom 22. Juli 2026.
