Steuerbefreiung verlängert: Bundesregierung setzt neue Anreize für E-Mobilität

Bis 2035 sind E-Autos von der Kfz-Steuer befreit. Für Erleichterungen beim Auf- und Ausbau von Ladeinfrastruktur soll ein Masterplan sorgen.

Um die deutsche Automobilindustrie zu unterstützen und die Elektromobilität zu fördern, hat die Bundesregierung Mitte Oktober 2025 die im Koalitionsvertrag vereinbarte Verlängerung der Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge über das Jahr 2025 hinaus umgesetzt. Dies gilt bis zum Jahr 2035 und betrifft Neuzulassungen und Umrüstungen von Elektrofahrzeugen.

Bereits am 8. Oktober waren zudem weitere Steuermaßnahmen zur Förderung der E-Mobilität beschlossen worden. Dazu zählen etwa ein Förderprogramm für den Umstieg auf klimaneutrale Mobilität, insbesondere für Haushalte mit kleinem und mittlerem Einkommen, eine degressive Abschreibungsmöglichkeit von bis zu 75 Prozent der Investitionskosten im ersten Jahr für E-Fahrzeuge sowie eine Erhöhung der Bemessungsgrenze beim Bruttolistenpreis von 70.000 Euro auf 100.000 Euro, um zusätzliche steuerliche Anreize für Investitionen in E-Fahrzeuge zu schaffen.

Ausbau der Ladeinfrastruktur soll beschleunigt werden
Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) arbeitet zudem mit dem Entwurf des „Masterplans Ladeinfrastruktur 2030“ daran, die Ladeinfrastruktur flächendeckend und nutzerfreundlich auszubauen. Ziel ist es, mithilfe von Leitlinien den Aufbau von Ladepunkten zu beschleunigen, Verfahren zu vereinfachen und die Netzintegration zukunftssicher zu gestalten.

Davon würden auch die E-Handwerke erheblich profitieren. Sie fordern seit Langem digitale und standardisierte Netzanschlussverfahren sowie mehr Transparenz über verfügbare Netzkapazitäten. Dass der „Masterplan“ nun auf diese Themen abzielt und unter anderem verbindliche Rückmeldefristen und -pflichten für Netzbetreiber vorsieht, würde Netzanschluss- und Inbetriebnahmeverfahren beschleunigen und Verzögerungen und Unsicherheiten bei Netzanschlussbegehren reduzieren. Zusätzlich sind aus Sicht der e-handwerklichen Organisationen für eine markt- und netzdienlichere Nutzung von Elektroladestationen noch ein beschleunigter und transparenter Smart-Meter-Rollout sowie attraktive variable Stromtarife erforderlich.

Der „Masterplan Ladeinfrastruktur 2030“ befindet sich aktuell in der Ressortabstimmung.