Waffe oder Werkzeug? Was in Bus und Bahn sicher verstaut werden muss

In öffentlichen Verkehrsmitteln ist es in Hamburg seit Ende 2024 verboten, Waffen aller Art mit sich zu führen. Reisende werden im öffentlichen Personennahverkehr vermehrt daraufhin kontrolliert.

Um Komplikationen zu vermeiden, sollten Handwerkerinnen und Handwerker Arbeitswerkzeuge sicher verwahrt transportieren.

Das Verbot soll die Sicherheit in sämtlichen Verkehrsmitteln des Personennahverkehrs, also in Bussen, Bahnen, Zügen und Fähren, aber auch an Bahnsteigen und -Haltestellen sowie am Hauptbahnhof erhöhen. Es betrifft Messer aller Art, zum Beispiel auch Cuttermesser, sowie solche Werkzeuge, die als Waffen missbraucht werden können, sei es als Hieb-, Stoß- oder Stichwaffe. Darunter kann auch ein Schraubendreher fallen.

Der NFE empfiehlt …
Bei Verstößen drohen empfindliche Geldbußen von bis zu 10.000 Euro. Außerdem können verbotenerweise mitgeführte Waffen und Messer eingezogen werden. Der NFE empfiehlt Betrieben daher, ihre Mitarbeitenden generell aufzufordern, Arbeitswerkzeuge im Interesse der eigenen Sicherheit und der ihrer Mitreisenden im ÖPNV nicht offen am Gürtel oder in Taschen ihrer Arbeitskleidung mitzuführen. Die Werkzeuge sollten so verstaut werden, dass sie nicht zugriffsbereit sind im Sinne des Waffengesetzes, also zum Beispiel in einem geschlossenen Behältnis in einem Rucksack oder einer Tasche.

Messer nur bei unmittelbaren Arbeiten zugelassen
Messer dürfen in den Verbotsgebieten gar nicht mitgeführt werden. Eine Ausnahme gilt nur für das Führen von Messern durch Handwerkerinnen, Handwerker und Gewerbetreibende sowie deren Angestellte, soweit die Messer für die unmittelbare Erledigung eines konkreten Auftrags im Waffenverbotsgebiet benötigt werden.

Eine fast gleichlautende Bestimmung zum Waffen- und Messerverbot in Bus- und Bahnverkehr gilt in Schleswig-Holstein.