Zusätzliche Pflichten bei öffentlichen Aufträgen durch neues Tariftreuegesetz

Das neue Tariftreuegesetz des Bundes ist am 30. April 2026 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und tritt überwiegend zum 1. Mai 2026 in Kraft. Ziel des Gesetzes ist es, die Einhaltung tarifvertraglicher Arbeitsbedingungen bei öffentlichen Aufträgen des Bundes sicherzustellen.

Für Elektrohandwerksbetriebe, die öffentliche Aufträge bearbeiten oder sich an Ausschreibungen beteiligen, bedeutet dies zusätzliche Anforderungen und mehr bürokratischen Aufwand. Künftig sind unter anderem Tariftreueerklärungen sowie weitergehende Informations- und Nachweispflichten vorgesehen. Auch Haftungsfragen entlang der Auftragskette gewinnen an Bedeutung.

Positiv zu bewerten ist, dass tarifgebundene Unternehmen über ein Präqualifizierungsverfahren künftig von einzelnen Nachweis- und Dokumentationspflichten entlastet werden können.

Ein Teil der Regelungen – insbesondere das elektronische Verfahren zur Abfrage von Entgeltdaten über die Datenstelle der Rentenversicherung – tritt erst zum 1. Januar 2028 in Kraft.

Für die praktische Umsetzung werden nun die angekündigten Rechtsverordnungen des Bundesarbeitsministeriums entscheidend sein. Über die weiteren Entwicklungen und konkrete Auswirkungen für Handwerksbetriebe informieren wir unsere Mitgliedsunternehmen fortlaufend.