Aktuelles vom NFE

Sonderparkregelungen für das Handwerk: Informationen im Überblick

Um unsere Mitgliedsbetriebe bei der Antragsstellung von Sonderparkgenehmigungen zu unterstützen, erhalten Sie hier die wichtigsten Informationen und Antragsstellen auf einen Blick.

Zuständigkeiten für Sonderparkgenehmigungen

Für die Vergabe von Ausnahmeregelungen sind in Hamburg zwei Stellen zuständig:

  • Die regionalen Polizeikommissariate (PK) für Ausnahmegenehmigungen bis 3 Monate
  • Der Landesbetrieb Verkehr (LBV) für alle längeren Zeiträume sowie weitere Formen von Ausnahmegenehmigungen

Weitere Infos & Antragsstellung
Die Handwerkskammer Hamburg hat eine Übersicht mit den wichtigsten Regelungen und Informationen zur Online-Antragstellung erstellt; diese finden Sie unter folgendem Link.