Zuständigkeiten für Sonderparkgenehmigungen
Für die Vergabe von Ausnahmeregelungen sind in Hamburg zwei Stellen zuständig:
- Die regionalen Polizeikommissariate (PK) für Ausnahmegenehmigungen bis 3 Monate
- Der Landesbetrieb Verkehr (LBV) für alle längeren Zeiträume sowie weitere Formen von Ausnahmegenehmigungen
Weitere Infos & Antragsstellung
Die Handwerkskammer Hamburg hat eine Übersicht mit den wichtigsten Regelungen und Informationen zur Online-Antragstellung erstellt; diese finden Sie unter folgendem Link.