Aktuelles vom NFE

Update: Nullsteuersatz für bestimmte PV-Anlagen

Wie der NFE bereits in seinem Januar Newsletter berichtete, gilt seit 1. Januar 2023 ein Nullsteuersatz für die Lieferung und Installation bestimmter Photovoltaik-Anlagen an den Anlagenbetreiber.

Dieser wurde über das Jahressteuergesetz (JStG) 2022 in das Umsatzsteuergesetz (UStG) aufgenommen.  

Dabei wird in Bezug auf den Anwendungsbereich von „wesentlichen Komponenten“ gesprochen. Was genau unter den Begriff fällt, war allerdings bislang nicht klar definiert und führte in der Branche zu großer Unsicherheit.
Hier hat jetzt ein an die obersten Finanzbehörden der Länder adressiertes Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) für Klarheit gesorgt. Das Schreiben vom 27. Februar legt dar, wie die Finanzämter die neuen Regelungen auszulegen und anzuwenden haben und bestätigt in vielen Punkten die Sichtweise der e-handwerklichen Organisationen.

Ein Merkblatt des ZVEH sowie das Schreiben des BMF finden Sie online unter NFE24.de im Downloadcenter des geschützten Mitgliederbereichs in der Rubrik „Recht/Allgemeines Recht“.