Aktuelles vom NFE

Zweiter Förderaufruf Nutzfahrzeuge mit alternativen Antrieben bis 10. August 2022

Zweiter Aufruf zur Antragseinreichung zur Förderung der Anschaffung von Nutzfahrzeugen mit alternativen Antrieben und dazugehöriger Ladeinfrastruktur vom 29. Juni bis 10. August 2022.

Im Rahmen des Förderprogramms des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) zur Anschaffung von Nutzfahrzeugen mit alternativen Antrieben und dazugehöriger Ladeinfrastruktur wurde nunmehr ein zweiter Förderaufruf veröffentlicht. Die Förderung von bis zu 80 Prozent der Investitionsmehrkosten ist insbesondere in Hinblick auf Fahrzeuge von Interesse, die nicht in den Geltungsbereich des Umweltbonus fallen (über 3,5 bzw. 4,5 Tonnen).

Die Antragstellung ist bis zum 10. August 2022 2022 für alle interessierten Betriebe auf elektronischem Wege möglich.

Bis zum Jahr 2024 stellt das BMDV 1,6 Milliarden Euro für die Anschaffung klimafreundlicher Nutzfahrzeuge sowie ca. 5 Milliarden Euro für den Aufbau von Tank- und Ladeinfrastrukturen zur Verfügung. Es wird zukünftig mehrere Förderaufrufe pro Jahr geben.

Antrag und Informationen     

  • Alle Informationen rund um Förderrichtlinie und Förderaufruf finden Sie gebündelt auf der Seite für das Gesamtprogramm Klimafreundliche Nutzfahrzeuge www.klimafreundliche-nutzfahrzeuge.de
  • Fragen zur Antragsberatung und Vorhabenbegleitung: ksni(at)bag.bund.de
  • Fragen zur inhaltlichen Umsetzung der Machbarkeitsstudie und zur Begleitforschung: nutzfahrzeuge(at)now-gmbh.de
  • Während der Antragsphase ist zusätzlich eine Telefon-Hotline bei der Bewilligungsbehörde, dem Bundesamt für Güterverkehr, zur Antragsberatung geschaltet. Diese erreichen Sie unter der Telefonnummer: (0221) 5776 - 5999.

Auswahl und Priorisierung der Anträge:
Zu beachten ist, dass die Bewilligung der Anträge nicht nach dem „Windhundprinzip“ erfolgt. Die Bewilligungsbehörde entscheidet aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel über eine ggf. nötige Priorisierung. Die eingegangenen Anträge durchlaufen hierbei ein EU-beihilferechtlich erforderliches wettbewerbliches Verfahren, in dem sie untereinander verglichen werden. Anhand der dem Auswahlverfahren zugrundeliegenden Kriterien wird die erwartete jährliche CO2-Einsparung je investiertem Fördereuro für den jeweiligen Förderantrag festgestellt. Folgende Faktoren werden dem Priorisierungsverfahren unter anderem zugrunde gelegt: die erwartete elektrische Jahresfahrleistung, die Antriebsart, das zulässige Gesamtgewicht und die Investitionsmehrausgaben je beantragtem Nutzfahrzeug. Auf Basis der CO2-Einsparungsquote erfolgt die Reihung der Anträge.