Pflicht ab Ende Juni: Websites müssen barrierefrei gestaltet sein

Bis zum 28. Juni 2025 müssen Websites, Online-Shops und andere digitale Angebote barrierefrei sein, das sieht das neue Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) vor. Für viele Unternehmen ab zehn Mitarbeitenden besteht Handlungsbedarf. Das gilt auch für Handwerksbetriebe.

Durch die digitale Barrierefreiheit sollen alle Menschen Internetangebote ohne Einschränkung nutzen können – also auch solche mit Behinderungen wie zum Beispiel Seh-, Hör- oder kognitiven Beeinträchtigungen. Um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden, müssen Betriebe sicherstellen, dass ihre Online-Präsenz den neuen Anforderungen entspricht.

Wen betrifft das BFSG?
Die gesetzlichen Regelungen gelten für Hersteller bestimmter Produkte, aber auch für Unternehmen, die Dienstleistungen online anbieten. Ebenso sind Webshops von den Vorgaben erfasst. Verkauft also ein Handwerksbetrieb online Produkte an Verbraucher oder bietet ihnen Dienstleistungen, die online gebucht und gezahlt werden können, muss sein Onlineauftritt barrierefrei gestaltet sein.

Eine Ausnahme betrifft Betriebe mit weniger als zehn Beschäftigten und einem Jahresumsatz von höchstens zwei Millionen Euro oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens zwei Millionen Euro. Für sie gelten die neuen Vorschriften nicht.

Was muss angepasst werden?
Um eine Website gemäß den Vorgaben des BFSG barrierefrei zu gestalten, muss sie die Anforderungen der harmonisierten Europäischen Norm EN 301 549 erfüllen. Diese verweist auf den internationalen Standard "Web Content Accessibility Guidelines" (WCAG). Dazu gehören unter anderem:

  • gut lesbare, skalierbare Schriftgrößen,
  • Kontraste, die auch bei Sehbeeinträchtigungen funktionieren,
  • Tastaturbedienbarkeit und Screenreader-Kompatibilität,
  • verständliche Navigation und klare Strukturen,
  • alternative Texte für Bilder und Multimedia-Inhalte.

Der NFE empfiehlt …
Um Ihre Website an die neuen Vorgaben anzupassen, empfehlen wir Ihnen, mit Ihrer Internetagentur oder Ihrem Webdesigner Kontakt aufzunehmen, um die notwendigen Schritte für eine barrierefreie Gestaltung zu besprechen und umzusetzen.

Weitere Unterstützung
Umfangreiche Informationen zu Anforderungen und Umsetzung bieten außerdem zahlreiche Infostellen, unter anderem: