Neue Regelungen: Kinderkrankengeldanspruch

Der Kinderkrankengeldanspruch für 2024 und 2025 wurde gemäß dem Pflegestudiumstärkungsgesetz erweitert.

In diesen Jahren können Eltern mehr Kinderkrankengeldtage pro Kind beanspruchen. Die Erweiterungen sind zum 1. Januar 2024 in Kraft getreten.

Neben der zeitlich befristeten Erhöhung der Anspruchstage für die Jahre 2024 und 2025 nach § 45 Abs. 2a SGB V, gibt es auch eine unbefristete Erweiterung des Kinderkrankengeldanspruchs um die Zeit der stationären Mitaufnahme eines Elternteils.

Weitere Informationen:
Hinweise zu den Neuregelungen beim Kinderkrankengeld finden Sie hier.