Die Vereinbarung tritt mit Wirkung zum 1. April 2024 in Kraft und sorgt für mehr Sicherheit für das Dachdecker- und Elektrohandwerk.
Die Vereinbarung umfasst Anforderungen an Betriebe beider Verbände sowie klare Regelungen zur Absturzsicherung für Elektrofachkräfte, die auf Dächern arbeiten. Elektroarbeiten an Photovoltaikanlagen dürfen unter Leitung und Aufsicht von elektrotechnisch unterwiesenen Personen bei den Dachdeckerbetrieben durch unsere Elektrofachkräfte durchgeführt werden. Gleichzeitig wurden Sicherheitsanforderungen für das Betreten von Dächern auch durch E-Handwerksbetriebe definiert.
Bestandteile dieser Vereinbarung sind eine Musterarbeitsanweisung für die Benutzung von Arbeits- und Schutzgerüsten sowie Schulungsanforderungen für eine elektrotechnisch unterwiesene Personen (EuP) für PV-Anlagen. Die Teilnahme an dieser Fortbildung ist Voraussetzung für elektrotechnische Arbeiten für Dachdecker im Sinne dieser Vereinbarung.
Die Vereinbarung stellt einen Meilenstein für die Sicherheit und Qualität in der Installation von Photovoltaikanlagen dar und unterstreicht das gemeinsame Engagement der beteiligten Verbände und Berufsgenossenschaften für höchste Standards in der Branche.
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