Dabei sind Sie gleichwertiges Mitglied der Richterbank und gemeinsam mit den Berufsrichter:innen berechtigt und verpflichtet, das Recht zu suchen und Entscheidungen zu fällen. Insbesondere aber bringen Sie Ihre Sachkunde und Ihre Erfahrungen in die Rechtsprechung ein. Dadurch haben Sie eine wichtige Brückenfunktion zwischen Justiz und Gesellschaft und erhöhen die Akzeptanz der gerichtlichen Entscheidungen. Der (zeitliche) Aufwand ist überschaubar, denn eine Heranziehung erfolgt durchschnittlich nur ein- bis zweimal pro Jahr (für einen Verhandlungstag).
Ihre Ansprechpartnerin im NFE
Angelika Achterholt
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