Hinweisgeberschutzgesetz - Rahmenbedingungen und Hinweise

Seit 2. Juli 2023 ist das Hinweisgeberschutzgesetz in Kraft.

Dieses regelt insbesondere den Umgang mit Meldungen zu Betrügereien, Korruption und anderen Missständen in Behörden und Unternehmen; ebenso die Hinweise auf mangelnde Verfassungstreue von Beschäftigten im öffentlichen Dienst. Danach müssen Beschäftigungsgeber mit 50 oder mehr Beschäftigten unter anderem interne Meldekanäle vorhalten. Für Beschäftigungsgeber mit 50 bis 249 Beschäftigten gilt diese Pflicht bereits ab dem 17. Dezember 2023.
Zusätzlich will der Bund eine externe Meldestelle beim Bundesamt für Justiz errichten. Die Länder können eigene externe Meldestellen einrichten.

Die sich in diesem Zusammenhang ergebenden rechtlichen Fragen erörtert die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) anhand eines FAQ-Papiers. Ziel ist es, Hilfestellungen bei der Umsetzung der gesetzlichen Regelungen zu leisten.

Weitere Informationen erhalten Sie im Verlag der GDA Gesellschaft für Marketing und Service der Deutschen Arbeitgeber erschienenen Werk: "Das neue Hinweisgeberschutzgesetz - Gesetzliche Rahmenbedingungen und Hinweise für die Praxis" Dieses können Sie hier zum Preis von 24,90 € erwerben.

Download NFE24.de
Das FAQ der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände finden Sie online unter NFE24.de im Downloadcenter des geschützten Mitgliederbereichs unter der Rubrik „Recht/ Allgemeines Recht“. 

Ihr Ansprechpartner im NFE
Herr Timm Göckens
Tel. 040 254020-63
goeckens(at)nfe24.de