Neue Mustertexte DGUV 2 und DGUV 100-002 veröffentlicht

Nach der Vorgenehmigung durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) im Oktober 2024 hat am 27. und 28. November 2024 die Mitgliederversammlung der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) den vorgenehmigten Mustertext der DGUV Vorschrift 2 sowie der dazugehörigen DGUV Regel 100-002 beschlossen.

Die Änderungen umfassen insbesondere:

  • Zukünftig dürfen Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit die Unternehmensführung auch telefonisch oder online beraten. Im Vorfeld müssen sie sich allerdings einen persönlichen Eindruck vom Betrieb verschaffen, zum Beispiel durch eine Begehung.
  • Absolventen aus weiteren Fachgebieten dürfen sich als Fachkräfte für Arbeitssicherheit qualifizieren und anschließend bestellt werden. Das betrifft zum Beispiel Fachleute aus den Bereichen Arbeits- und Organisationspsychologie, Biologie oder Ergonomie. Unternehmer können ihre Fachkräfte also zielgerichteter je nach Anforderungen der Branche aussuchen.
  • Betriebe mit bis zu 20 Beschäftigten können sich nach erfolgreicher Qualifizierung durch das Kompetenzzentrum einiger Berufsgenossenschaften (KPZ) betreuen lassen. Früher stand dieses Angebot nur Betrieben mit bis zu 10 Beschäftigten offen.
  • Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit müssen in ihrem jährlichen Bericht absolvierte Fortbildungen nachweisen.
  • Betriebe werden – abhängig von den Gefährdungen ihrer Branche – bestimmten Betreuungsgruppen zugeordnet. Die Zuordnung wurde überarbeitet und ist für Unternehmensführungen nun leichter auffindbar.
  • Zentrale Begriffe des Vorschriftentextes werden klarer definiert und in einer neuen DGUV-Regel 100-002 (PDF, 1,1 MB) erläutert.

Mustertexte als Download
Der neue Mustertext der DGUV Vorschrift 2 steht hier zum Download (PDF, 664 kB) bereit.

Nach Inkraftsetzung durch die Vertreterversammlungen der Unfallversicherungsträgern (BG ETEM) im Laufe des Jahres 2025 können die trägerspezifischen Fassungen dort bezogen werden.

Weitere Informationen zur DGUV Vorschrift 2 finden Siehier auf der Website der DGUV.