Dies eröffnet den Hamburger Unternehmen neue Fördermöglichkeiten.
Die wesentlichen Änderungen sehen vor:
- Die Förderung von hocheffizienter Beleuchtungstechnik ist wieder möglich.
- Die Fördersätze wurden für alle Technikbereiche angehoben und vereinheitlicht.
- Die max. Förderintensität kann jetzt bei kleinen und mittelständischen Unternehmen bis zu 40% der förderfähigen Investitionskosten und bei größeren Betrieben bis zu 30% betragen.
- Für die Förderfähigkeit der Projekte darf die Amortisationszeit unter Berücksichtigung der Förderung nicht unter 2 Jahren liegen.
- Nicht mehr förderfähig sind Maßnahmen für Wohngebäude im Sinne des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) mit Ausnahme von Wohn-, Alten- und Pflegeheimen oder ähnlichen Einrichtungen.
Weitere Informationen
Die neue Förderrichtlinie und ihre Merkblätter finden Sie unter folgendem Link. Die Umsetzung des Förderprogramms erfolgt über die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB).